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Wohnbauförderung

Wohnbauförderung

Voraussetzungen zum Bezug von Wohnbauförderungsmitteln sind

  • Volljährigkeit
  • Liechtensteiner-, Schweizer- oder EU/EWR-Bürgerrecht
  • Durchschnittliches Bruttoeinkommen und -vermögen der letzten zwei Jahre: weniger als CHF 100´000.--
  • Wohnsitz in Liechtenstein zum Antragszeitpunkt
  • Gefördertes Objekt muss selbst bewohnt werden
  • Antragsteller darf nicht bereits über familiengerechten Wohnraum verfügen
  • Förderungswürdigkeit des künftigen Eigenheims

Wohnbauförderungsanträge sind erhältlich beim Amt für Hochbau und Raumplanung.



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