Voraussetzungen zum Bezug von Wohnbauförderungsmitteln sind
- Volljährigkeit
- Liechtensteiner-, Schweizer- oder EU/EWR-Bürgerrecht
- Durchschnittliches Bruttoeinkommen und -vermögen der letzten zwei Jahre: weniger als CHF 100´000.--
- Wohnsitz in Liechtenstein zum Antragszeitpunkt
- Gefördertes Objekt muss selbst bewohnt werden
- Antragsteller darf nicht bereits über familiengerechten Wohnraum verfügen
- Förderungswürdigkeit des künftigen Eigenheims
Wohnbauförderungsanträge sind erhältlich beim Amt für Hochbau und Raumplanung.